WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
Wohnungseigentumsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen bei Eigentumswohnungen und Teileigentum.
Dies gilt sowohl für die Begründung von Wohnungseigentum als auch für die Rechte und Pflichten der Eigentümer untereinander.
Wohnungseigentum ist das zu Wohnzwecken dienende abgeschlossene Sondereigentum, Teileigentum ist das abgeschlossene Sondereigentum, welches nicht zu Wohnzwecken dient (z.B. Ladenlokal).
Was von dem gesamten Objekt dem Sondereigentum oder dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen ist, richtet sich nach der Teilungserklärung, einer notariellen Urkunde, in der die Aufteilung des Objektes vorgenommen worden ist. In dieser Urkunde ist in aller Regel auch die Gemeinschaftsordnung enthalten, die die Rechte und Pflichten der Eigentümer untereinander näher regelt, beispielsweise die Abrechnung der anfallenden Kosten und Lasten. Die gesetzlichen Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes greifen daneben nur ergänzend ein, sind jedoch andererseits auch der Maßstab, an dem sich die Wirksamkeit von Regelungen der Gemeinschaftsordnung messen lassen müssen.
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