WEG-VERWALTER
Jede Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) muss einen WEG-Verwalter haben. Zusätzlich kann auch noch ein Beirat gewählt werden, der die Verwaltung unterstützt und kontrolliert. Dies ist aber nur bei größeren Gemeinschaften sinnvoll.
Der Verwalter vertritt die teilrechtsfähige WEG nach außen und sorgt nach innen für die Umsetzung der von der WEG-Versammlung gefassten Beschlüsse. Er ist bezüglich der Wohngelder und Instandhaltungsbeiträge Treuhänder der WEG und unterliegt deren Aufsicht und Kontrolle.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Verwalters gehört die Aufstellung des Wirtschaftsplans, die jährliche Abrechnung der Wohngelder und die mindestens einmal jährliche Einberufung einer Eigentümerversammlung.
BERATUNG UND VERTRETUNG
Ihr Ansprechpartner für Beratung und Vertretung auf diesem Rechtsgebiet:

HARALD C. SAUER
RECHTSANWALT
FACHANWALT
Sozialrecht
Mietrecht
Wohnungseigentumsrecht
